Erbrecht
Beide Rechtsanwälte haben eine enge Verbindung zum Notariat, das ja in Hamburg von der Anwaltstätigkeit streng getrennt ist: Carsten Dreckmann war von 1976 - 1980 als Assessor wissenschaftlicher Mitarbeiter im Notariat Walter Soltwedel (jetzt: Manfred Trittel, Brauhausstieg) tätig und Michael Pommerening war jahrelang Notarvertreter ebenfalls für Walter Soltwedel.
Ein Schwerpunkt der Kanzleiarbeit ist aus diesem Grunde das Erbrecht, was sich auch in einer Fortbildungstätigkeit im Hamburgischen Anwaltsverein und dem Verfassen von Fachaufsätzen dokumentiert.
Leider ist festzustellen, dass Rechtsanwälte gerade auf diesem Gebiet oft erst eingeschaltet werden, wenn der Erbfall eingetreten ist und wegen des Fehlens einer testamentarischen Verfügung oder einer ungenügenden Gestaltung einer solchen die Gegensätze und Probleme schier unüberbrückbar erscheinen.
Es kann daher nicht oft genug daran appelliert werden, rechtzeitig eine fachlich fundierte und möglichst eindeutige letztwillige Verfügung zu treffen. Im Einzelgespräch muss dann herausgearbeitet werden, welche Lösung es gibt, sei es nun Testament, Erbvertrag oder auch beispielsweise ein gesellschaftsrechtliche Lösung.
Die Rechtsanwälte der Sozietät beraten auch in Fragen der Betreuungsvollmacht, Verfügungsvollmacht und des Patiententestamentes. Es wird ergänzend verwiesen auf den Aufsatz "Hast Du schon Dein Testament gemacht?"