Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer bildet das Arbeitsverhältnis die Grundlage für Ihre wirtschaftliche und finanzielle Existenz oder sogar die Ihrer ganzen Familie. Kündigung, Angebot zum Aufhebungsvertrag oder Abmahnung stellen diese finanzielle Absicherung in Frage. Der soziale Status ist bedroht, die weitere Zukunft ungewiss.
Wir helfen Ihnen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder aber eine angemessene Abfindung zu erzielen. Wir setzen uns mit vollem Engagement und unserer langjährigen Expertise für Sie ein.
Arbeitgeber
Sind Sie Arbeitgeber, so bietet Ihnen das Arbeitsrecht leider eine Vielzahl von Fallstricken, welche schnell erhebliche Kosten verursachen und den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens vermeidbar schmälern kann. Eine fundierte Beratung beugt vor.
Wir helfen dabei, teure Fehler zu vermeiden und in Streitfällen wirtschaftlich angemessene Lösungen zu erarbeiten und zu verhandeln und halten Ihnen in Personalfragen den Rücken frei.
Betriebsräte
Als Betriebsrat stehen Sie in der Pflicht, sich für das Wohl Ihrer Kollegen, welche Ihnen mit der Wahl das Vertrauen geschenkt haben, bestmöglich einzusetzen. Regelmäßig sind Konfliktszenarien gegenüber den meist wirtschaftlich geprägten Interessen der Arbeitgeberseite kaum vermeidbar.
Wir schulen Betriebsräte in den komplexen Materien des Betriebsverfassungsrechtes und des Arbeitsrechtes, beraten bei der alltäglichen Betriebsratsarbeit und übernehmen Vertretungen in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren oder Einigungsstellen. Setzen Sie sich mit unserer Hilfe möglichst gut für die Belange ihrer Kollegen ein.
Unser Spezialist im Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dirk Breitenbach, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht berät und vertritt unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Dirk Breitenbach sowohl Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber. Wir helfen in allen Fragen des Arbeitsrechtes, namentlich des Kündigungsschutzes und Betriebsverfassungsrechtes.
Rechtsanwalt Breitenbach ist weiterhin langjährig befasst mit der Vertretung von mittelständischen Unternehmen einerseits und Bauherren andererseits in baurechtlichen Auseinandersetzungen.
Überdies befasst er sich intensiv mit allgemeinen zivilrechtlichen Vertragsangelegenheiten, sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher.
Schildern Sie uns Ihr Problem.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schnelle Terminvergabe
Langjährige Erfahrung
Referent für Betriebsratsschulungen
Das sagen unsere Mandanten
⭐⭐⭐⭐⭐
"Herr Breitenbach hat mich in meiner Kündigungsschutzklage gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber sehr kompetent und erfolgreich vertreten. Seine Beratung war immer offen, fair und für mich gut verständlich. Sein Auftreten vor Gericht war sehr kompetent und routiniert, so hat er für mich einen vorteilhaften Vergleich erzielen können. Auch die begeltende Betreuung durch die Mitarbeiterinnen der Kanzlei war sehr gut. Ich kann Herrn Breitenbach jedem empfehlen, der einen guten Anwalt für Arbeitsrecht benötigt."
⭐⭐⭐⭐⭐
"Der Betriebsrat der Friedrich Jasper GmbH, einem Unternehmen im Hamburger Verkehrsverbund HVV, wird dauerhaft sehr engagiert und erfolgreich von Rechtsanwalt Breitenbach in allen arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. In regelmäßigen Schulungen hat er den Mitgliedern des Betriebsrates gewinnbringend die erforderlichen Kenntnisse für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit vermittelt. Wir haben mit seiner Unterstützung viel zum Wohle unserer Kollegen bewegen können, soweit erforderlich auch vor den Arbeitsgerichten oder in Einigungsstellen. Wir freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit. "
⭐⭐⭐⭐⭐
"Ich bin in dieser Kanzlei von Herrn Breitenbach sehr gut vertreten worden. In meiner Kündigungsangelegenheit hat er sehr hartnäckig und routiniert eine Abfindung verhandelt, welche deutlich über meinen Vorstellungen und dem lag, was mein Ex-Arbeitgeber ursprünglich zahlen wollte. Daher klare Weiterempfehlung."
Vorsicht: Fristen im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht existieren Fristen, welche zügiges Handeln erfordern.
Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten, müssen Sie, gerechnet vom Zugang der Kündigung, innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage eingereicht haben. Versäumen Sie die Frist, hat dies zur Konsequenz, dass die Kündigung als rechtswirksam fingiert wird.
Von grundlegender Bedeutung für die Geltendmachung von Gehaltsforderungen sind sogenannte Ausschlussfristen, welche sich regelmäßig in Tarifverträgen wiederfinden, aber auch in Arbeitsverträgen niedergelegt sein können. Wenn Sie diese Fristen (in der Regel mit einer Dauer von 2-3 Monaten) versäumen, sind Sie mit Forderungen auf Zahlung Ihrer Vergütung ausgeschlossen.
Es existieren im Arbeitsgerichtsgesetz weiterhin Fristen, welche im Verhältnis zu den in der Zivilprozessordnung geregelten Fristen deutlich verkürzt sind.
Ein erster Anruf mit Problemschilderung ist kostenfrei
Ein erster Anruf mit Problemschilderung und einer groben rechtlichen Einschätzung und ersten Hinweisen ist kostenfrei. Im Übrigen richtet sich die anwaltliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Alternativ kommen Honorarvereinbarungen (Zeithonorar/Pauschalhonorar) in Betracht.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir auf Wunsch selbstverständlich gern die Korrespondenz/Abwicklung mit der Versicherung.
Selbstverständlich führen wir Prozesse auch unter Prozesskostenhilfe.