Vermeiden Sie Risiken und Sperrzeiten und lassen Sie uns Ihren Aufhebungsvertrag prüfen
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt? Jetzt handeln und uns kontaktieren.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dirk Breitenbach
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt und Sie fragen sich, was Sie nun tun sollen?
Am besten erst einmal nicht unterschreiben. Es gibt einige Risiken für Sie, die mit einem Aufhebungsvertrag verbunden sein können. So kann zum Beispiel ein Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen oder die Abfindungshöhe ist viel zu gering.
Als erfahrene Kanzlei mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht kennen wir die Herausforderungen und Risiken, die mit einem Aufhebungsvertrag verbunden sind.
Wir prüfen den Aufhebungsvertrag und stellen sicher, dass alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden und Sie nicht benachteiligt werden. Wir verhandeln für Sie die bestmögliche Abfindung und sorgen dafür, dass eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermieden wird.
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag prüfen! Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen zur Seite.
Mandantenmeinungen
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Achtung: Wichtige Fristen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Fristen, die Arbeitnehmer einhalten müssen. Beispielsweise muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden, um wirksam zu sein. Auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Lohn oder Urlaub gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen.
Es ist daher wichtig, als Arbeitnehmer immer im Blick zu behalten, welche Fristen gelten und diese einzuhalten. Andernfalls drohen erhebliche Nachteile, wie beispielsweise der Verlust von Ansprüchen oder der Ausschluss von einer wirksamen Kündigungsschutzklage.
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