Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Partner der Kanzlei steht Rechtsanwalt Dirk Breitenbach für Sie insbesondere in allen Bereichen des Arbeitsrechtes zur Verfügung. Seit dem Jahr 2000 führt er den Titel des Fachanwalts für Arbeitsrecht. Für Sie als Arbeitnehmer setzt er sich insbesondere für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes ein oder setzt seine umfangreiche Praxiserfahrung zur Verhandlung einer angemessenen Abfindung ein. Im Rahmen der Arbeitgeberberatung hilft er Ihnen kostspielige Fehler zu vermeiden und wirtschaftlich tragbare Ergebnisse zu verhandeln. Als Betriebsrat erhalten Sie beratende Hilfestellung im betrieblichen Alltag, fundierte Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und Einigungsstellen sowie engagierte Schulung.
Rechtsanwalt Breitenbach berät und vertritt weiterhin Ihr mittelständisches Handwerks- oder Bauunternehmen in allen bau- bzw. werkvertragsrechtlichen Auseinandersetzungen. Als Bauherr erhalten Sie gleichermaßen Unterstützung in allen Belangen des Bau- und Werkvertragsrechtes.
Überdies befasst sich Rechtsanwalt Breitenbach intensiv mit allgemeinen zivilrechtlichen Vertragsangelegenheiten, sowohl für Sie als Unternehmer als auch für Sie als Verbraucher.
Auch als engagierter Strafverteidiger steht Ihnen Herr Breitenbach zur Verfügung.
Fortbildungen
- das Betriebsverfassungsgesetz und die individuellen und kollektiven Rechtsfolgen bei der Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- gesetzliche Neuregelungen, rechtliche Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Arbeitszeit, Teilzeit und Befristung
- das arbeitsrechtliche Mandat in der Praxis der Zwangsvollstreckung
- sozialversicherungsrechtliche Risiken im Arbeitsrecht
- das Mindestlohngesetz, Frauenquote, Tarifeinheit
- aktuelle Probleme Im Arbeitsrecht – Mindestlohn, Steuerrecht und Scheinselbstständigkeit
Referententätigkeit Betriebsräteschulungen
(Auszug aus den letzten drei Jahren)
- Betriebsverfassungsrecht I, II, III (insbesondere Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, sozialen Angelegenheiten und wirtschaftlichen Angelegenheiten)
- Arbeitsrecht I, III (insbesondere Kündigungsschutzrecht)