Anwalt für Erbrecht in Hamburg

Haben Sie noch ein gutes Verhältnis zu Ihrer Familie oder haben Sie schon geerbt?

Sie halten diesen oft gehörten Spruch vermutlich für übertrieben – aber vielleicht haben Sie auch schon in Ihrer Verwandtschaft oder Bekanntschaft Ähnliches erlebt: Da wird bis aufs Blut über Jahre gestritten, und neben der Tatsache, dass damit ein erheblicher Teil der Erbschaft vernichtet wird, ist es Stress – purer Stress. Kann man das vermeiden?

Ja – durch rechtzeitige und gute Vorsorge! Nach dem Verständnis von Rechtsanwalt Michael Pommerening besteht die Kunst des Anwalts im Erbrecht darin, den Erben nach Möglichkeit die Chance zum Streiten zu nehmen. Er hat eine enge Verbindung zum Notariat, das ja in Hamburg von der Anwaltstätigkeit streng getrennt ist: Er war jahrelang Notarvertreter. Ein Schwerpunkt der Kanzleiarbeit ist aus diesem Grunde das Erbrecht, was sich auch in Fachvorträgen und der regelmäßigen Veröffentlichung von Fachaufsätzen im Hamburger Grundeigentum  dokumentiert.

Unser Spezialist im Erbrecht

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Rechtsanwalt Michael Pommerening, Spezialist im Erbrecht

Das besondere berufliche Interesse unseres Seniorpartners Rechtsanwalt Michael  Pommerening gilt dem Erbrecht. Insbesondere hier hat er sich einen hervorragenden Ruf besonderer Expertise erworben.

Seine Beratungspraxis zeichnet sich bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen/Testamente dadurch aus, dass er für Sie immer im Blick hat, möglichst wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln, welche Streitpotenzial unter Erben so gering wie möglich halten.

Im Streitfalle nach einem Erbfall ermöglicht sein fundiertes Spezialwissen und seine langjährige Berufserfahrung die Verhandlung und Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen.

Kostenloser Erstkontakt

Schildern Sie uns Ihr Problem.

Spezialist im Erbrecht

Schnelle Terminvergabe

Über 40 Jahre Erfahrung

Wir nehmen Ihnen den Stress

Das sagen unsere Mandanten

⭐⭐⭐⭐⭐

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⭐⭐⭐⭐⭐

"Herr Rechtsanwalt Pommerening hat mich super fundiert und verständlich beraten. Die Angelegenheit umfasst das Immobilienrecht, Vertragsrecht und das Erbrecht. Ich fühlte mich sehr gut aufgehoben und absolut kompetent und Fach- übergreifend informiert. Lange hatte ich nach so einem geduldigen, symphatischen und ehrlichen Anwalt gesucht. 5 Sternchen! "

M.S., anwalt.de

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"Sehr geehrter Herr Pommerening, ich möchte Ihr Schreiben vom Januar zum Anlass nehmen, um mich auf diesem Wege für die professionelle und angenehme Zusammenarbeit und Abwicklung des Nachlasses von A. M. (anonymisiert) zu bedanken. Wir sind als gemeinnütziger Verein auf Spenden und Nachlässe angewiesen, schon von daher haben wir es häufiger mit Erbangelegenheiten und Testamentsvollstreckern zu tun und leider sind nicht alle unsere Erfahrungen so gut, wie die mit jetzt Ihnen. HERZLICHEN DANK!"
T.E.

Schalten Sie rechtzeitig einen Anwalt im Erbrecht ein!

Leider ist festzustellen, dass Rechtsanwälte gerade im Erbrecht oft erst eingeschaltet werden, wenn der Erbfall eingetreten ist und wegen des Fehlens einer testamentarischen Verfügung oder einer ungenügenden Gestaltung einer solchen die Gegensätze und Probleme schier unüberbrückbar erscheinen. Nur jeder vierte Bundesbürger macht ein Testament, und nur jedes vierte davon taugt etwas! Es kann daher nicht oft genug daran appelliert werden, rechtzeitig eine fachlich fundierte und möglichst eindeutige letztwillige Verfügung zu treffen.

Im Einzelgespräch muss dann herausgearbeitet werden, welche Lösung es gibt, sei es nun Testament, Erbvertrag oder auch eine Übertragung „mit warmer Hand“. Bei der Gestaltung darf nämlich die Problematik der Erbschaftssteuer nicht vernachlässigt werden, was bei Schubladenlösungen leider immer wieder geschieht. Aber auch dann, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, können wir helfen: Bei fast 40 Jahren einschlägiger Berufserfahrung, genauer Kenntnis der Materie sowie mit Kreativität und psychologischem Einfühlungsvermögen haben wir schon zahlreiche scheinbar unentflechtbare Erbauseinandersetzungen einer Lösung zuführen können.

Die Sozietät berät auch in Fragen der Betreuungsvollmacht, Verfügungsvollmacht und des Patiententestamentes. Handeln Sie nicht nach dem Grundsatz „Ich schiebe nichts mehr auf – ab morgen“, sondern vereinbaren Sie einen Beratungstermin – bei Ihren Rechtsanwälten im Wandsbeker Zentrum!

Ein erster Anruf mit Problemschilderung ist kostenfrei!

Ein erster Anruf mit Problemschilderung und einer groben rechtlichen Einschätzung und ersten Hinweisen ist kostenfrei.

Im Übrigen richtet sich die anwaltliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).  Alternativ kommen Honorarvereinbarungen (Zeithonorar/Pauschalhonorar) in Betracht.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir auf Wunsch selbstverständlich gern die Korrespondenz/Abwicklung mit der Versicherung.

Selbstverständlich führen wir Prozesse auch unter Prozesskostenhilfe.