Anwalt für Baurecht in Hamburg

Die Komplexität vieler Baumaßnahmen stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten, auch in rechtlicher Hinsicht. Bei der Abwicklung eines Bauvertrages können vielfältige Konflikte entstehen. So z.B. die Klärung der Frage, was vertraglich geschuldet Leistung ist und was tatsächlich geliefert wurde, ob zusätzliche Leistungen beauftragt wurden oder ob die Leistung noch vom Leistungsumfang des Vertrages erfasst sind, was bei Bauablaufstörungen zu unternehmen ist, was bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu beachten ist oder bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen bzw Abwehr unberechtigter Mängelansprüche.

Kommt es hierbei zu  einer streitigen Auseinandersetzung, ob im Rahmen einer Klage oder als Beweissicherungsverfahren, führt nur eine Vertretung durch langjährig erfahrene Rechtsanwälte zu dem für Sie optimalen Ergebnis.

Unsere Spezialisten im Baurecht

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Rechtsanwalt Dirk Breitenbach, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Spezialist im Baurecht

Herr Rechtsanwalt Dirk Breitenbach ist seit vielen Jahren in dem Bereich tätig und vertritt Bauherren wie Bauunternehmer oder auch mittelständische Unternehmen.

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Spezialisten im Baurecht

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Über 20 Jahre Erfahrung

Wir nehmen Ihnen den Stress

Das sagen unsere Mandanten

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"Super tolle Beratung. gegen sehr schnell mit ein Termin ob wohl wir noch nie da waren."

Peter Marschalck, Google

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"Ich bin seit Jahren sowohl mit meiner Firma (gewerbliche Vermietungen, Innenausbau) als auch privat Mandant in diesem Anwaltsbüro und sehr zufrieden mit den Leistungen und dem persönlichen Umgang. Vielen Dank dafür einmal an dieser Stelle."

Sebastian W., Google

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"Ich bedanke mich recht herzlich für die jahrelange, gute Unterstützung und Einsatzbereitschaft, insbesondere von Fr. Goncalves.

Sie hat mich in sämtlichen Firmen- wie auch Privatangelegenheiten umfassend, kompetent und erfolgreich beraten und steht mir auch weiterhin mit Ihrer freundlichen und zuvorkommenden Art mit Rat und Tat zur Seite."

KAI RENGI, Google

Ein erster Anruf mit Problemschilderung ist kostenfrei

Ein erster Anruf mit Problemschilderung und einer groben rechtlichen Einschätzung und ersten Hinweisen ist kostenfrei. Im Übrigen richtet sich die anwaltliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).  Alternativ kommen Honorarvereinbarungen (Zeithonorar/Pauschalhonorar) in Betracht.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir auf Wunsch selbstverständlich gern die Korrespondenz/Abwicklung mit der Versicherung.

Selbstverständlich führen wir Prozesse auch unter Prozesskostenhilfe.